
Wer wird sind
Die Arbeitsgemeinschaft Inklusion e.V. Heidenheim ist ein Verein, der sich 1988 aus einer Elterninitiative heraus entwickelt hat.
Das Ziel war und ist es heute noch, Kinder die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind, in die Gesellschaft zu integrieren und am alltäglichen Leben in der Schule oder dem Kindergarten teilhaben zu lassen.
Aus einer kleinen Elterninitiative ist mittlerweile ein Dienstleister entstanden, der ein verlässlicher Ansprechpartner für Schulbegleitung und Assistenz im Kindergarten ist.
Was ist Inklusion?






Inklusion – Eine Aufgabe für uns alle!
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, dabei zu sein – egal ob auf der Arbeit, in der Schule oder beim Sport. Egal ob jung oder alt, behindert oder nicht, jeder darf und soll am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Dabei geht es um die gesamte Gesellschaft und vor allem um die Menschen, die in dieser Gesellschaft miteinander leben. Und dies von Anfang an!
Nur, wenn auch im Alltag Inklusion wirklich gelebt wird, wird gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zur erfahrbaren Realität.
Denn: Es ist normal, verschieden zu sein!

Selbsthilfegruppe Inklusion
Selbsthilfe leben – Inklusion verwirklichen!
Menschen mit Behinderung gehören dazu! Die UN Menschenrechtskonvention besagt: „Menschen mit Behinderung sollen zu allen gesellschaftlichen Bereichen uneingeschränkt Zugang haben“.
Leider trifft das noch nicht überall zu: Besonders in Freizeit, Kindergarten, Schulen, Ausbildung und im Berufsleben treffen wir häufig auf Einrichtungen die mehr oder weniger inklusiv sind.
Wir wollen:
- Dass Betroffene sich gegenseitig stärken, unterstützen und von Erfahrungen profitieren
- Dazu beitragen die Gesellschaft zu informieren!
Weg zur Eingliederungshilfe
Bei seelischer Behinderung (§ 35a, SGB VIII):
Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt, um zu klären, ob Eingliederungshilfe für Ihr Kind möglich ist. Eine Stellungnahme von einem Facharzt oder Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist erforderlich. Klären Sie mit dem Jugendamt, welche Unterlagen benötigt werden.
Bei körperlicher oder geistiger Behinderung (§ 112, SGB IX):
Kontaktieren Sie das Sozialamt, um den Antrag auf Eingliederungshilfe zu stellen. Stellen Sie möglichst frühzeitig ärztliche Gutachten oder Berichte von Therapeuten zur Verfügung, um den Prozess zu beschleunigen.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB®) ist ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet: Die Nutzer*innen können sich mit allen Anfragen an unser EUTB®-Beratungsangebot wenden. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Teilhabebeeinträchtigung der/die Betroffene hat:
Das Ziel, so steht es im Gesetz, ist die „Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen“. Deswegen zeichnet sich die EUTB® durch zwei Besonderheiten aus: Zum einen ist sie unabhängig, d.h. die Berater*innen sind niemandem verpflichtet außer der Person, die sie beraten. Zum anderen findet die Beratung möglichst durch ebenfalls von Behinderung Betroffenen statt.

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