Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor körperlicher und sexueller Gewalt
Kinder und Jugendliche sollen effektiv vor Gewalt geschützt werden.
Uns als Träger ist es sehr wichtig, eine kinderrechte- und kinderschutzsensible Haltung zu entwickeln und unsere Mitarbeiter/innen dahingehend zu sensibilisieren. Das Fundament für die Entwicklung unseres Kinderschutzkonzeptes bildet die Potenzial- und Risikoanalyse.
Dabei ist es uns wichtig, das Personal regelmäßig weiterzubilden und für den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor körperlicher und sexueller Gewalt zu sensibilisieren.
Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt.
Hier bedarf es eines strukturierten, abgestimmten und planvollen Vorgehens. Ein notwendiges Instrument, um dieses Vorgehen festzulegen, sind institutionelle Gewalt- bzw. Kinderschutzkonzepte. Die Maßnahmen zur Prävention von Gewalt sowie das Vorgehen bei Vorkommnissen werden verbindlich für die jeweilige Einrichtung festgelegt – und zwar sowohl für die dort tätigen Mitarbeitenden als auch für die Betreuten der Einrichtung. Ergänzend bietet das Konzept allen Mitarbeitenden grundlegende Hilfestellungen zur Reflexion der eigenen Arbeit und der damit verbundenen Haltung.
Unser im Team erarbeitetes Kinderschutzkonzept soll transparent und für jeden einsehbar sein.
Weitere detaillierte Information finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor körperlicher und sexueller Gewalt.pdf