Kinderschutzkonzept - Arbeitsgemeinschaft Inklusion
Analyse
- An welchem Ort könnte Missbrauch/ Gewalt stattfinden?
- Wer könnte einem Kind körperliche oder sexuelle Gewalt antun?
- Welches Verhalten des Kindes könnte auf sexuelle oder körperliche Gewalt hindeuten?
- Was ist Gewalt gegen Kinder/ welche Gewaltformen gibt es?
- Wo fängt Gewalt gegen Kinder an?
- Wie sieht ein achtsamer Umgang mit Nähe und Distanz aus? Wie wird die Intimsphäre des Kindes gewahrt?
- Wo wird das Kind in seiner Selbstbestimmung eingeschränkt?
- Welche Situationen können als entmündigend oder herabwürdigend empfunden werden?
1. An welchem Ort könnte Missbrauch/ Gewalt stattfinden?
- Zuhause
- Toilette
- Wickelraum
- Schlafraum
- Nebenraum (Materialraum, Sprachförderraum…)
- Kuschelecke
- versteckte Ecken im Haus oder auf dem Gelände (Spielhaus, Hecken, Nischen)
- Umkleidekabine
- Turnhalle
- Pausenhof
- Schwimmen -> Wasser
- Fachräume
- Schullandheim
2. Wer könnte einem Kind körperliche oder sexuelle Gewalt antun?
- Verwandte
- Babysitter
- Erzieher / Lehrkräfte / Betreuer / Eingliederungsfachkraft / Sozialarbeiter/ FSJ
- Mitschüler / andere Kinder
- Hausmeister
- Fahrdienst
- Jeder
3. Welches Verhalten des Kindes könnte auf sexuelle oder körperliche Gewalt hindeuten?
- Äußerliche Anzeichen (Hämatome, Blut…)
- Verändertes Verhalten
- Körpersprache, Gestik, Mimik
- (Plötzliches) Einnässen
- aggressiv
- Toilettengang (?)
- Spricht/ erzählt nicht mehr (Mutismus)
- Verschlossenheit
- Abwehr
- Abweisendes Verhalten gegenüber bestimmten Personen
- Auffälliges Rollenspiel
- Auffälliges Vokabular
- Stellt viele Fragen in bestimmte Richtungen
- Malt auffällige Bilder
- Scham, zieht sich nicht in Gemeinschaftsumkleiden um
- Versteckt den Körper unter langer Kleidung
- Absonderung
- Distanz /Distanzlosigkeit
- Waschzwang (Hände waschen)
4. Was ist Gewalt gegen Kinder/ welche Gewaltformen gibt es? (Beispiele)
Seelische Gewalt
- Vernachlässigung
- Kind mit unzulässigen Inhalten konfrontieren (Filme mit Gewalt, pornografischem Inhalt, Nachrichten)
- Liebessentzug
- Mobbing
- Inkonsequenz
Sexuelle Gewalt
- Das Kind zu sexuellen Handlungen zwingen
- Dem Kind Filme mit pornografischem Inhalt zeigen oder das Kind filmen
- Sexuelle Anspielungen
Verbale Gewalt
- Vernachlässigung
- Kind mit unzulässigen Inhalten konfrontieren (Filme mit Gewalt, pornografischem Inhalt, Nachrichten)
- Liebessentzug
- Mobbing
- Inkonsequenz
Körperliche Gewalt
- Das Kind zu sexuellen Handlungen zwingen
- Dem Kind Filme mit pornografischem Inhalt zeigen oder das Kind filmen
- Sexuelle Anspielungen
Nonverbale Gewalt
- Vernachlässigung
- Kind mit unzulässigen Inhalten konfrontieren (Filme mit Gewalt, pornografischem Inhalt, Nachrichten)
- Liebessentzug
- Mobbing
- Inkonsequenz
5. Wo fängt Gewalt gegen Kinder an? (Beispiele)
- Alles, wo nicht mehr im Sinne des Kindes gehandelt wird
- Wenn etwas auf Grund eines Machtgefälles durchgesetzt wird, gegen den Willen des Kindes
- Ab dem Moment, in dem sich das Kind verletzt fühlt oder verletzt wird
- Persönliche Kritik am Kind vor der ganzen Gruppe
- Aufzwingen
- Bevormunden
- Demütigen
- Herabwürdigen
- Entmündigen
- Drohungen
- Essenszwang
6.Wie sieht ein achtsamer Umgang mit Nähe und Distanz aus? Wie wird die Intimsphäre des Kindes gewahrt?
Im Kindergarten- und Grundschulalter
Angemessenheit von Körperkontakt
Bei jüngeren Kindern ist ein körperlicher Kontakt in gewissen Situationen notwendig und pädagogisch wichtig und begründbar.
- Hilfe auf der Toilette
- Anziehen, bzw. umziehen
- auf den Schoß nehmen, wenn das Kind traurig, unruhig oder müde ist oder Zuwendung braucht
- das Kind am Arm, Rücken etc. berühren, wenn es die Aufmerksamkeit verliert oder unruhig ist
- das Kind festhalten, wenn Gefahr für das Kind oder andere droht (z. B. wenn es auf die Straße rennt oder versucht andere Kinder zu verletzen)
Achtung der Intimsphäre
- beim Toilettengang das Kind alleine lassen und in diskretem Abstand warten, bis das Kind signalisiert, dass es Hilfe braucht.
- beim Anziehen bzw. Umziehen darauf achten, wie und wo man das Kind anfasst oder berührt. -> nicht im Intimbereich, das Kind nicht festhalten oder zwanghaft in Kleidungsstücke hineinzwängen
- beim Umziehen zum Sport oder Schwimmen, darauf achten, dass man selbst schon umgezogen ist oder sich in einer separaten Kabine umzieht.
- das Kind nicht berühren, streicheln, hochheben oder auf den Schoß nehmen, wenn kein Anlass dafür besteht.
Bei älteren Kindern
Angemessenheit von Körperkontakt
- mit zunehmendem Alter nimmt der körperliche Kontakt zu den Kindern ab. Nähe wird mehr auf die verbale Ebene verschoben (erzählen, diskutieren)
- Heranwachsende suchen von sich aus mehr räumliche und körperliche Distanz
- wichtig sind ein gutes Vertrauensverhältnis und eine gute Beziehung (das Kind traut sich, sich mitzuteilen, fühlt sich ernst genommen)
- Bei Eigen- oder Fremdgefährdung muss eingegriffen werden. Dies sollte möglichst ohne körperlichen Einsatz geschehen (reden, erklären, notfalls Eltern oder Polizei informieren)
Achtung der Intimsphäre
- das Kind zieht sich alleine an, bzw. um und geht allein zur Toilette (sofern es das auf Grund seiner Behinderung kann. Falls nicht gilt die Vorgehensweise, wie beim jüngeren Kind)
- Sollte das Kind auf Grund seiner Behinderung nicht in der Lage sein, sich selber umzuziehen, ist es wichtig, dass andere Personen informiert sind, dass man dem Kind helfen muss (Eltern, Lehrer) und wie die Hilfestellung aussieht.
- Sollte man mit dem Kind in einen extra Umkleideraum gehen müssen, muss eine zweite Person informiert sein, in welchem Raum man sich aufhält. Dieser darf nicht von innen abgeschlossen sein. Die Tür könnte auch einen Spalt geöffnet sein, damit eine Kontrolle von außen gegeben ist
7. Wo wird das Kind in seiner Selbstbestimmung eingeschränkt? (Beispiele)
- Wenn es eine Gefahr für sich oder andere darstellt
- Wenn Regeln eingehalten werden müssen
- Wenn die Eltern den Lebenslauf vorgeben (z. B. in der Berufsfindung)
- Manchmal müssen Erwachsene für das Kind entscheiden (je nach Alter, Entwicklung und Situation)
- Willkürliche Entscheidungen von Erwachsenen
8. Welche Situationen können als entmündigend oder herabwürdigend empfunden werden? (Beispiele)
- Entscheidungen über den Kopf des Kindes hinweg fällen
- Das Kind muss eine Kleidung tragen, in der es sich nicht wohlfühlt
- Toilettengang verweigern
- Sammelumkleiden beim Sport oder Schwimmen
- Wenn vor dem Kind die Eltern (oder nahestehende Personen) beleidigt werden
- Kein Zutrauen in die Fähigkeiten des Kindes, verbale Abwertung
- Handgreifliche Übergriffe
- Fortschritte nicht wertschätzen
Generell gilt:
Bei Gefahr für das Kind, sich selbst und andere gilt immer die Regel der Verhältnismäßigkeit. D.h. wir greifen ein, um Schaden oder Gefahr abzuwenden.
Wichtig ist eine ständige Selbstreflexion.
Welche Kenntnisse hat das Kind?
- Ich habe Grenzen
- Ich weiß, dass ich ein Recht habe mich zu wehren
- Ich habe Möglichkeiten mich selber zu wehren
- Ich kenne Möglichkeiten mir Hilfe zu holen
- Ich weiß, an wen ich mich wenden kann
- Ich bin in der Lage die Hilfe anzunehmen (ich finde Gehör, ich werde unterstützt, ich bin selbst in der Lage, mir Hilfe zu suchen)
Verhaltensampel
Dieses Verhalten geht nicht
- Intim anfassen
- Intimsphäre missachten
- Zwingen
- Schlagen
- Strafen
- Angst machen
- Sozialer Ausschluss
- Vorführen
- Nicht beachten
- Diskriminieren
- Bloßstellen
- Lächerlich machen
- Kneifen
- Verletzen (fest anpacken, am Arm ziehen)
- Misshandeln
- Herabsetzend über Kinder und Eltern sprechen
- Schubsen
- Isolieren / fesseln / einsperren
- Schütteln
- Vertrauen brechen
- Bewusste Aufsichtspflichtverletzung
- Mangelnde Einsicht
- konstantes Fehlverhalten
- Küssen
- Filme mit grenzverletzenden Inhalten Fotos von Kindern ins Internet stellen
Dieses Verhalten ist pädagogisch kritisch und für die Entwicklung nicht förderlich
- Sozialer Ausschluss (vor die Tür begleiten)
- Auslachen (Schadenfreude, dringend anschließende Reflexion mit dem Kind / Erwachsenen)
- Lächerliche, ironisch gemeinte Sprüche
- Regeln ändern
- Überforderung / Unterforderung
- Autoritäres Erwachsenenverhalten
- Nicht ausreden lassen
- Verabredungen nicht einhalten
- Stigmatisieren
- Ständiges Loben und Belohnen
- (Bewusstes) Wegschauen
- Keine Regeln festlegen
- Anschnauzen
- Laute körperliche Anspannung mit Aggression
- Regeln werden von Erwachsenen nicht eingehalten (regelloses Haus)
- Unsicheres Handeln
Diese aufgezählten Verhaltensweisen können im Alltag passieren, müssen jedoch reflektiert werden. Insbesondere folgende grundlegende Aspekte erfordern Selbstreflexion:
- Welches Verhalten bringt mich auf die Palme?
- Wo sind meine eigenen Grenzen?
Hierbei unterstützt die Methode der kollegialen Beratung bzw. das Ansprechen einer Vertrauensperson.
Dieses Verhalten ist pädagogisch richtig
- Positive Grundhaltung
- Ressourcenorientiert arbeiten
- Verlässliche Strukturen
- Positives Menschenbild
- Den Gefühlen der Kinder Raum geben
- Trauer zulassen
- Flexibilität (Themen spontan aufgreifen, Fröhlichkeit, Vermittler / Schlichter)
- Regelkonform verhalten
- Konsequent sein
- Verständnisvoll sein
- Distanz und Nähe (Wärme)
- Kinder und Eltern wertschätzen
- Empathie verbalisieren, mit Körpersprache, Herzlichkeit
- Ausgeglichenheit
- Freundlichkeit
- partnerschaftliches Verhalten
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Verlässlichkeit
- Aufmerksames Zuhören
- Jedes Thema wertschätzen
- Angemessenes Lob aussprechen können
- Vorbildliche Sprache
- Integrität des Kindes achten und die eigene
- Ehrlichkeit
- Authentisch sein
- Transparenz
- gewaltfreie Kommunikation
- Echtheit
- Unvoreingenommenheit
- Fairness
- Gerechtigkeit
- Begeisterungsfähigkeit
- Selbstreflexion
- „Nimm nichts persönlich“
- Auf die Augenhöhe der Kinder gehen
- Impulse geben
Folgendes wird von Kindern möglicherweise nicht gern gesehen, ist aber trotzdem wichtig:
- Regeln einhalten
- Tagesablauf einhalten
- Grenzüberschreitungen unter Kindern und Erzieher/-innen unterbinden
- Kinder anhalten, Konflikte friedlich zu lösen
Klug ist es, in schwierigen, verfahrenen Situationen einen Neustart / Reset zu initiieren