Wer wir sind

Die Arbeitsgemeinschaft Inklusion e.V. Heidenheim ist ein Verein, der sich 1988 aus einer Elterninitiative heraus entwickelt hat.

Das Ziel war und ist es heute noch, Kinder die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind, in die Gesellschaft zu integrieren und am alltäglichen Leben in der Schule oder dem Kindergarten teilhaben zu lassen.

Aus einer kleinen Elterninitiative ist mittlerweile ein Dienstleister entstanden, der ein verlässlicher Ansprechpartner für Schulbegleitung und Assistenz im Kindergarten ist.

Was ist Inklusion?

Inklusion – Eine Aufgabe für uns alle!

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, dabei zu sein – egal ob auf der Arbeit, in der Schule oder beim Sport. Egal ob jung oder alt, behindert oder nicht, jeder darf und soll am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Dabei geht es um die gesamte Gesellschaft und vor allem um die Menschen, die in dieser Gesellschaft miteinander leben. Und dies von Anfang an!

Nur, wenn auch im Alltag Inklusion wirklich gelebt wird, wird gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zur erfahrbaren Realität.

Denn: Es ist normal, verschieden zu sein!

Selbsthilfegruppe Inklusion

Selbsthilfe leben – Inklusion verwirklichen!

Menschen mit Behinderung gehören dazu! Die UN Menschenrechtskonvention besagt: „Menschen mit Behinderung sollen zu allen gesellschaftlichen Bereichen uneingeschränkt Zugang haben“.

Leider trifft das noch nicht überall zu: Besonders in Freizeit, Kindergarten, Schulen, Ausbildung und im Berufsleben treffen wir häufig auf Einrichtungen die mehr oder weniger inklusiv sind.

Wir wollen:

  • Dass Betroffene sich gegenseitig stärken, unterstützen und von Erfahrungen profitieren
  • Dazu beitragen die Gesellschaft zu informieren!

Weg zur Eingliederungshilfe

Im Falle einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung (§ 35a, SGB VIII):

Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, ob

  • Eingliederungshilfe für Ihr Kind in Betracht kommt oder
  • andere Hilfeformen besser geeignet wären.

Ausschlaggebend ist, ob es sich bei der auftretenden Störung tatsächlich um eine seelische Behinderung handelt.

Das Jugendamt benötigt eine Stellungnahme von einer der folgenden Fachkräfte:

  • Ärztin oder Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut
  • Ärztin oder Arzt beziehungsweise Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Rechtsgrundlage

35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)

Die Hinweise zur Beantragung der Eingliederungshilfe sind Auszüge aus der Informationsseite des Landratsamts Heidenheim.

Im Falle einer körperlichen oder geistigen Behinderung (§112, SGB IX):

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit dem zuständigen Sozialamt.

Das Sozialamt wird dann gemeinsam mit Ihnen klären, was zu tun ist und Ihnen sagen, welche Unterlagen benötigt werden, z. B. ärztliche Gutachten und Unterlagen. Bitte nehmen Sie so frühzeitig wie möglich Kontakt zum Sozialamt auf und stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.

Es hilft die Bearbeitung zu beschleunigen, wenn Sie aktuelle Arztberichte über Befunde und Diagnosen oder pädagogische und therapeutische Berichte vorlegen können.

Rechtsgrundlage:
Teil 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Eingliederungshilferecht

Die Hinweise zur Beantragung der Eingliederungshilfe sind Auszüge aus der Informationsseite des Landratsamts Heidenheim.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB) ist ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip „Eine für alle“. Das bedeutet: Die Nutzer*innen können sich mit allen Anfragen an unser EUTB-Beratungsangebot  wenden. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Teilhabebeeinträchtigung der/die Betroffene hat: 

Das Ziel, so steht es im Gesetz, ist die „Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen“. Deswegen zeichnet sich die EUTB durch zwei Besonderheiten aus: Zum einen ist sie unabhängig, d.h. die Berater*innen sind niemandem verpflichtet außer der Person, die sie beraten. Zum anderen findet die Beratung möglichst durch ebenfalls von Behinderung Betroffenen statt.